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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Erbringung von Dienstleistungen durch
LUTHER IMMO GmbH & Co. KG, Lange Str. 43, 33790 Halle (Westf.)
E-Mail: kontakt@luther.immo
(nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungsverträge zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer deren Anwendung ausdrücklich in Textform oder schriftlich bestätigt.
1.3 Ergänzende oder individualvertragliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Leistungsgegenstand
2.1 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen rund um Immobilienvermittlung, Vermarktung, Verwaltung und immobiliennahe Services. Dazu gehören insbesondere:
- Bewertung von Immobilien
- Erstellung von Vermarktungskonzepten
- Vermittlung von Kauf- und Mietverträgen
- Organisation und Durchführung von Besichtigungen
- Beratung von Eigentümern und Interessenten
- Vorbereitung und Begleitung immobilienbezogener Vertragsabschlüsse
- Mietsonderverwaltung einzelner Einheiten
- laufende Kommunikation mit Mietern
- Erstellung von Nebenkostenabrechnungen
- allgemeine Verwaltungs- und Koordinationstätigkeiten
2.2 Ergänzend bietet der Auftragnehmer immobiliennahe Dienstleistungen an, darunter:
- Hausmeisterdienste
- organisatorische Notdienste (Koordination, keine handwerkliche Notfallarbeit)
- Garten- und Grundstückspflege
- Koordination von Kleinreparaturen und Renovierungen
- Organisation von Sanierungen und Modernisierungen
2.3 Der Auftragnehmer erbringt keine Werkleistungen im Sinne eines Werkvertrags. Handwerkliche Leistungen werden ausschließlich durch externe Fachbetriebe ausgeführt.
2.4 Der Auftragnehmer erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtliche oder steuerliche Auskünfte werden ausschließlich durch hierzu befugte Personen erteilt.
2.5 Der konkrete Leistungsumfang wird jeweils individualvertraglich festgelegt.
3. Leistungsdurchführung
3.1 Der Auftragnehmer führt die Leistungen nach bestem Wissen sowie mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis aus.
3.2 Der Auftragnehmer ist in der Wahl des Zeitpunkts, der Arbeitsweise und des Einsatzes von Personal oder Subunternehmern frei, sofern der Vertragszweck erreicht wird.
3.3 Der Auftragnehmer darf geeignete Subunternehmer beauftragen und bleibt gleichwohl alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers.
3.4 Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform oder schriftlich zugesichert wurden.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Genehmigungen rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung.
4.2 Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender, unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
4.3 Mehraufwand, der durch fehlerhafte oder verspätete Informationen des Auftraggebers entsteht, ist gesondert zu vergüten.
5. Vergütung
5.1 Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers wird individuell vereinbart.
5.2 Bei nach Zeitaufwand abgerechneten Leistungen gilt § 614 BGB. Aufwandsbezogene Leistungen können monatlich abgerechnet werden.
5.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse auf die vereinbarte Vergütung zu verlangen.
6. Haftung
6.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
6.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
6.4 Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für:
- die ordnungsgemäße Ausführung von Handwerksleistungen durch externe Fachbetriebe,
- Schäden durch Mieter, Dritte oder höhere Gewalt,
- Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers,
- behördliche Entscheidungen, gesetzliche Änderungen oder Marktentwicklungen.
6.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
7. Freistellung
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die durch Pflichtverletzungen oder rechtswidriges Verhalten des Auftraggebers entstehen.
8. Vertragsdauer und Kündigung
8.1 Vertragsdauer und Kündigungsfristen werden individuell vereinbart.
8.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.3 Nach Vertragsende hat der Auftragnehmer sämtliche Unterlagen zurückzugeben oder zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
9.1 Der Auftragnehmer behandelt alle vertraulichen Informationen streng vertraulich.
9.2 Der Auftragnehmer beachtet die Bestimmungen der DSGVO und des BDSG. Näheres ergibt sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen.
10. Änderung der AGB
10.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, Leistungsanpassungen) mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
10.2 Bestandskunden werden über Änderungen der AGB rechtzeitig informiert. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb der gesetzten Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Hierauf wird gesondert hingewiesen.
10.3 Im Falle eines Widerspruchs kann der Auftragnehmer den Vertrag außerordentlich kündigen.
11. Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2 Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.